Vorträge

Dozentin an der Gesundheitsakademie Paracelsus

In der Ausbildung zum/-r Systemischen Traumatherapeuten /-in


„Schreibtanz nach Oussoren-Voors“

Dieses graphomotorische Trainingsprogramm für Vorschulkinder biete ich regelmäßig in Kindergärten an.

Mit Musik, viel Bewegung und Spaß erlernen die teilnehmenden Kinder wichtige Grundlagen zum späteren Schreiberwerb in der Schule.

 



Der Heilpraktiker für Psychotherapie
- Alternative zur kassenärztlichen Psychotherapie –

 

Auszug aus einem Schreiben des Präsidenten des Verbandes Freier Psychotherapeuten (VFP e.V.)  Dr. pead. Werner Weishaupt:

„Heilpraktiker für Psychotherapie gibt es – neben ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten – in ganz Deutschland. Auch sie haben eine staatliche Zulassung“, haben also umfangreiche Prüfungen durch das Gesundheitsamt durchlaufen und die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde im Bereich der Psychotherapie erhalten.

Dr. paed. Weishaupt weiter: „Heilpraktiker für Psychotherapie sind frei, nicht nur die drei Standardverfahren der Tiefenpsychologie, Psychoanalyse oder Verhaltenstherapie anzuwenden. Sie verfügen vielmehr über ein breites Spektrum moderner und effektiver Methoden der lösungsfokussierten Kurzzeittherapie.“

Beziehen Sie als Betroffener also auch diese Berufsgruppe mit in Ihre Suche ein und ersparen Sie sich lange Wartezeiten.


Der Artikel eines Kollegen:

„In der Warteschleife der Verzweiflung“

Stellen Sie sich vor, Sie haben sich gerade das Bein gebrochen, rufen einen Arzt an und er antwortet, er hätte den nächsten freien Termin in drei Monaten, um sich die Sache mal anzusehen. Undenkbar? In Deutschland? Doch, allerdings muss man dabei die „Kranken-Geschichte“ in den Bereich der psychischen Erkrankungen übertragen! Akut psychisch Kranke müssen sich lange gedulden. Sie leiden jetzt und bekommen im Schnitt erst in knapp 13 Wochen einen Termin für ein Gespräch beim kassenzugelassenen Psychotherapeuten. Tendenz schlechterwerdend, Stichwort „Überversorgung“.

Gibt es überhaupt eine Alternative? Ja! Jeder Krankenversicherte kann von seiner Versicherung verlangen, eine schnellere Hilfe zu bekommen, z.B. von einem Psychotherapeuten oder einem Heilpraktiker für Psychotherapie, die nicht mit den Krankenkassen abrechnen können. Die wenigsten wissen es: Dies ist sogar im Gesetz festgelegt (§ 13 Abs. 3 SGB V).

In stark vereinfachter Form wiedergegeben, muss der Erkrankte nachweisen können, dass

  • 1. die Wartezeiten bei Psychotherapeuten mit Kassenzulassung zu lang sind

und

  • 2. die Behandlung notwendig ist (Bescheinigung/Überweisung vom Hausarzt inklusive Diagnose). In diesen Fällen kann eine Kostenerstattung im Namen des Ermessens der Krankenkasse ganz oder für Teilbeträge möglich sein.