Preise
  • Der Preis für eine Sitzung von 90 Minuten Länge beträgt 95 Euro.
  • Da Fragestellung und Problematik sehr unterschiedlich sind, variiert auch der benötigte Therapiezeitraum.
  • Die Dauer der Therapie sowie Ihre Therapieziele werden im Vorfeld gemeinsam vereinbart.
Abrechnung

Sind Sie Mitglied in einer privaten Krankenkasse oder einer Betriebskrankenkasse oder haben Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker-Leistungen abgeschlossen, ist meist eine (zumindest teilweise) Übernahme der Kosten für die Therapie möglich.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten meiner Behandlung in der Regel nicht. Es gibt die Möglichkeit eines Delegationsverfahrens. Demnach kann die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernehmen, wenn zuvor mindestens drei approbierte psychologische Psychotherapeuten die Behandlung abgelehnt haben oder die Wartezeit länger als drei Monate betragen würde.

Bitte klären Sie die Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft (z.B. im Falle eines Arbeitsunfalls) vor Behandlungsbeginn.

Die private Abrechnung ist selbstverständlich jederzeit möglich.

Paartherapie und Partnerberatung sind keine Kassenleistungen, da Partnerschaftsprobleme nicht zu den psychischen Störungen nach ICD-11 zählen.

Manche Versicherungen bieten Ihnen nach einem Unfall, Raub oder Brand eine Übernahme der Therapiekosten an, um daraus entstehende psychische Belastungen wie z.B. eine Posttraumatische Belastungsstörung aufzufangen - erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung nach einer Kostenübernahme.

Hierzu ein Beispiel der Continentale Versicherung:

Neuerung für Versicherungsnehmer der Continentale Versicherung
Unfallversicherung/Hausratsversicherung


Als Heilpraktikerin / Psychotherapie und Mitglied des Vereins freier Psychotherapeuten (VfP) habe ich mich bei der Continentale Versicherung registrieren lassen.
Seit August 2013 besteht für Versicherungsnehmer der Continentale Versicherung die Möglichkeit, die psychotherapeutische Behandlung von seelischen Beeinträchtigungen  (z.B. Schlafstörungen oder Angstzustände), die durch einen Unfall, Einbruchdiebstahl/ Raub oder Brand verursacht wurden, finanziert zu bekommen.

Den link finden Sie unter continentale.info/schnelle-hilfe

Betroffene bzw. deren Angehörige können auf der Internetseite der Continentale Versicherung über psychologische Hilfe informieren sowie Unterstützung anfordern. Dem Versicherten werden dann 1-2 registrierte psychologische Therapeuten in seiner Nähe genannt. Durch den Versand der sog. "Therapeutensteckbriefe" kann sich der/die Betroffene dann selbst entscheiden.
Für die psychologische Betreuung nach Unfallverletzung werden aus der Unfallversicherung bedingungsgemäß bis zu 10 Sitzungen zu einem Gesamtbetrag von 2000 € ermöglicht.
Für eine psychologische Erstberatung nach einem Einbruchdiebstahl-, Raub- oder Brandschaden (ohne Überweisung durch den Hausarzt, zur Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit einer Therapie) wird den betroffenen Versicherungsnehmern aus der Hausratsversicherung einmalig 500 € zur Verfügung gestellt.